CDU Windeck
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21:04 Uhr | 13.03.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Einrichtung eines Energieparks Windeck
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Bürgermeister der
Gemeinde Windeck
Rathausstraße

51570 Windeck

  

Einrichtung eines

Energieparks Windeck

 

   

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die Gemeinde Windeck hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Nutzbarkeit regenerativer Energien, speziell mit Windenergieanlagen und der Ausweisung entsprechender Vorranggebiete auseinandergesetzt. 

Die Vorlage VO/0060/2003 mit Beratungsfolge am 28.04.2003 im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 12.05.2003 im Rat der Gemeinde Windeck beinhaltete die Vorstellung eines Gutachtens des Planungsbüros Hellmann & Kunze mit Sitz in Reichshof. Die Ausarbeitung sollte geeignete Vorrangflächen für Windenergieanlagen aufzeigen mit dem Ziel, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Windeck entsprechend anzupassen. 

Das Thema wurde nach der Vorstellung des Gutachtens nicht weiter verfolgt. 

Im Ergebnis weist das Gutachten grundsätzlich ein Potential für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck aus. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion und der geschaffenen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des EEG fällt es grundsätzlich schwer anzunehmen, dass die Gemeinde Windeck dauerhaft ein windkraftanlagenfreies Gebiet bleibt. 

Um einem möglichen und in anderen Kommunen bereits erfolgten "Wildwuchs" von Windenergieanlagen präventiv zu begegnen, sowie sich einem globalen berechtigten Interesse an regenerativer Energieerzeugung nicht zu verwehren und um demgegenüber den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Fremdenverkehrs Rechnung tragen zu können, wird die Ausweisung von Windvorranggebieten als erforderlich angesehen. Zentrale Bedeutung kommt nicht zwangsläufig der Ausweisung von Flächen zu, sondern vielmehr dem Ausschluss und Schutz aller anderen Bereiche. 

Das Gutachten des Ing-Büro’s Hellmann & Kunze legt Nahe, auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck Vorrangflächen auszuweisen, die in Abwägung der Beeinträchtigung benachbarter Wohnbebauung sowie der Belange des Umweltschutzes einen – möglicherweise – wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen erlauben könnten. Die Ausweisung von Flächen für einen – voranging – gewinnorientierten Betrieb war nicht Gegenstand der Betrachtung.  Des Weiteren trifft das Gutachten bedauerlicherweise keine Aussage zu der Nutzung anderer regenerativer Energiequellen, beispielsweise der Photovoltaik oder Geothermie, durch deren Nutzung möglicherweise die "Fernwirkung" von Windkraftanlagen bei gleichem Leistungsertrag reduziert werden kann.

 Im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wurde eine Studie gefertigt, die die Potentiale an regenerativen Energien für die Kommunen innerhalb des Kreisgebietes aufzeigt. Die Studie ist auf der Homepage des Kreises www.rhein-sieg-kreis.de   veröffentlicht.

 Im Ergebnis weist die Studie für das Gebiet der Gemeinde Windeck hinter den Gemeinden Much und Ruppichteroth das dritthöchste Potential innerhalb des Kreises aus und stellt dar, dass über erneuerbare Energien die Deckung den Strom- und Wärmebedarfs mit 380 % möglich ist. Von großer Bedeutung sind hierbei die Geothermie und die Solarkraft.

 Ebenfalls bislang nicht berücksichtigt wurden die positiven Effekte für die Gemeinde Windeck. Exemplarisch seien hier die zu erwartende Einnahme von Gewerbesteuern und die Beschäftigung von ortsansässigen Unternehmen für den Betrieb der Anlagen genannt. Ebenso könnte durch die Gemeindewerke Windeck ein wirtschaftlicher Betrieb entsprechender Anlagen erfolgen.

  

Es wird beantragt, neben dem bereits vorliegenden Gutachten weitere Varianten, die auch wirtschaftliche Belange, z. B. Einspeisepunkte des Energieversorgers, u. U. geringere Abstandsflächen oder verschiedene Narbenhöhen, berücksichtigen, vorzustellen und um die Betrachtung anderer regenerativer Energiequellen, speziell der Photovoltaik, mit der Ziel zu erweitern, geeignete Flächen für einen "Energiepark Windeck" auszuweisen.

 Neben der reinen Standortfrage ist zu beurteilen, ob ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist und die Anlagen durch die Gemeindewerke betrieben werden können.

 Ziel ist es, Gewinne zu solidarisieren und nicht zu privatisieren. Mit anderen Worten, Überschüsse aus einem wirtschaftlichen Betrieb müssen den Bürgern in der Gemeinde Windeck über einen eigenen – günstigen - Stromtarif zufließen.

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