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14.02.2009, 23:05 Uhr Übersicht | Drucken

Planvolles Gestalten des Ortes im Rahmen der Dorfentwicklung Dattenfeld

Antrag von Ratsmitglied Ernst Patt zur Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 2. März 2009

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Ratsmitglied Ernst Patt
Im Benehmen mit der CDU-Ratsfraktion stelle ich den Antrag, für die Ortslage Dattenfeld die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung in Auftrag zu geben, welche die "Hauptstraße" samt den Einmündungsbereichen der Abzweigungen und Zufahrten umfasst. Für die Ortslage Dattenfeld ist die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung in Auftrag zu geben, die die "Hauptstraße" samt den Einmündungsbereichen der Abzweigungen und Zufahrten umfasst.

Die "Hauptstraße" ist als L 333 nicht nur wichtige Verkehrsverbindung, sie ist auch flankiert von Einrichtungen des Einzelhandels, der Gastronomie und verschiedener Dienstleistungen. Das Erscheinungsbild dieser Straße entspricht dem einer historisch gewachsenen Bebauung, die nicht besonderen gestalterischen Zielsetzungen gefolgt ist, "so dass sich der Eindruck von städtebaulicher und architektonischer Vernachlässigung" ergibt. (H.-u.E.-Konzept f. Dattenfeld, S.101).

Dies kann weder dem Anspruch einer gehobenen Wohnlage noch der Entwicklung eines Einkaufsortes genügen. Die Erarbeitung von Gestaltungs-Leitlinien muss wichtiges Element der Dorferneuerung Dattenfelds sein.

Nach vorliegenden Informationen liegen die Kosten für die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung zwischen 5 und 7 Tsd Euro, ein Betrag, der ohne Probleme im Haushalt 2009 eingearbeitet werden könnte.
Es geht nicht um eine Umstellung der Abfolge der für Dattenfeld geplanten Maßnahmen, sondern darum, die gegenwärtigen haushaltsmäßigen Möglichkeiten zu nutzen und Vorleistungen für nachfolgende Gestaltungs-Maßnahmen zu erbringen.

Im Interesse einer wirkungsvollen Umsetzung der Satzung sollten Gestaltungsmaßnahmen mit Haushaltsmitteln gefördert werden, die 10% der nachgewiesenen Kosten abdecken. Über eine Obergrenze sollte noch beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Patt
Ratsmitglied

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