CDU Windeck

Steinbruch-Erweiterung vorerst gestoppt

Vorläufiger Rechtsschutz greift

Im Streit um die Erweiterung des Steinbruchs in Imhausen ist ein wichtiger erster Erfolg erzielt worden: Die Klage der Gemeinde Windeck gegen die Genehmigung des Rhein-Sieg-Kreises vom 17.02.2026 entfaltet aufschiebende Wirkung. Damit ist die Erweiterung rechtlich vorerst gestoppt.

 

Wie der Kreis der Gemeinde schriftlich mitgeteilt hat, wurde die Betreiberin am 10.03.2026 über das ausgeweitete Klageverfahren informiert. Seitdem führt die Basalt AG in dem mit der Genehmigung definierten Erweiterungsbereich keine Arbeiten mehr durch. Sprengungen dürfen nur noch im bisher rechtskräftig genehmigten Bereich stattfinden. Die Überwachung erfolgt durch den Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde.

 

Für die CDU/FDP-Fraktion ist entscheidend, dass der vorläufige Rechtsschutz nicht nur formal besteht, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird.

 

Genau dafür hat sich die Fraktion eingesetzt und von der Verwaltung verlangt, die aufschiebende Wirkung der Klage konsequent umzusetzen, sobald bekannt wurde, dass die Gemeinde klagen wird. Zugleich sollte sichergestellt werden, dass außerhalb des genehmigten Arbeitsfeldes keine weiteren Fakten geschaffen werden.

 

Dazu erklärt Jan Lück, der Ratsvertreter der CDU für Imhausen: "Damit haben wir zunächst erreicht, was wir erreichen wollten. Für uns war immer klar: Vorläufiger Rechtsschutz darf nicht nur auf dem Papier stehen. Genau das musste jetzt geschehen. Es darf nicht sein, dass während eines laufenden Gerichtsverfahrens weiter Tatsachen geschaffen werden."

 

Klar ist auch: Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird Zeit in Anspruch nehmen. Die CDU/FDP-Fraktion wird das weitere Verfahren deshalb weiterhin eng begleiten und auf die konsequente Einhaltung der rechtlichen Vorgaben pochen.

Foto: Basalt AGFoto: Basalt AG