Drei Rosbacher Straßen
"Für uns als CDU/FDP-Fraktion ist klar: Wenn es einen rechtlich möglichen Weg gibt, die Anlieger der Ernst-Moritz-Arndt-Straße, der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Albert-Schweitzer-Straße finanziell zu entlasten, werden wir diesen Weg unterstützen. Wir wollen nicht, dass Bürger unnötig belastet werden. Aber wir können nur Entscheidungen treffen, die rechtlich zulässig sind und am Ende auch Bestand haben", so die Vorsitzende Evelyn Höller.
Mit den beschlossenen Planungen werden nun die Grundlagen für eine rechtssichere Entscheidung über mögliche Maßnahmen geschaffen.Genau darum ging es in der Sitzung des Ausschusses für Zukunft und Entwicklung am 14. Juli 2026.
Das Abstimmungsverhalten der Fraktion war eindeutig: CDU/FDP stimmten den notwendigen Planungsbeschlüssen zu und lehnten den zusätzlichen Antrag der SPD ab. Die SPD wollte im Kern schon festlegen, dass die drei Straßen als bereits erstmalig hergestellt gelten. Auf dieser Grundlage sollte ein Förderantrag gestellt und vorsorglich sogar gegen einen möglichen ablehnenden Bescheid geklagt werden. Genau diese rechtliche Einordnung hatte die beauftragte Fachkanzlei zuvor jedoch anders bewertet.
Ein solcher Beschluss hätte von der Bürgermeisterin beanstandet werden müssen und daher so oder so nicht umgesetzt werden dürfen. Deshalb konnte die CDU/FDP-Fraktion hier nicht mitgehen.
Wichtig ist: Im Ausschuss wurde noch nicht über den konkreten Ausbau der drei Rosbacher Straßen entschieden. Beschlossen wurde zunächst ausschließlich die Planung. Diese ist notwendig, um die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen fachlich vorzubereiten und anschließend über Art und Umfang des Ausbaus entscheiden zu können.
Erst die Entwurfsplanung schafft die Grundlage, um Varianten, Kosten, Fördermöglichkeiten und die rechtliche Einordnung verlässlich zu prüfen. Diese Informationen sind notwendig, bevor Entscheidungen getroffen werden können, die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger finanzielle Auswirkungen haben.
Die SPD wollte dagegen bereits zu diesem Zeitpunkt eine historische und rechtliche Frage durch einen politischen Mehrheitsbeschluss entscheiden.
Die Gemeindeverwaltung hatte zuvor auf politischen Auftrag eine unabhängige Fachkanzlei mit der Prüfung genau dieser Frage beauftragt. Das Ergebnis: Bei den drei Straßen handelt es sich demnach nicht um vorhandene erschließungsbeitragsfreie Straßen im Sinne des § 242 BauGB.
Auch die aktuelle Berichterstattung stellt vor allem die Sicht der Anlieger und der SPD in den Mittelpunkt. Die rechtliche Bewertung der Verwaltung und die Gründe für die Entscheidung von CDU/FDP kommen dagegen nur am Rande vor. Entscheidend ist jedoch, dass neue Unterlagen, Fotos oder historische Dokumente geprüft werden können. Solange daraus aber keine neue belastbare rechtliche Bewertung folgt, können sie nicht einfach die bisherige fachliche Prüfung ersetzen.
Ein solches Gutachten kann selbstverständlich hinterfragt werden. Sollten neue Tatsachen, historische Unterlagen oder belastbare rechtliche Argumente vorgelegt werden, müssen diese geprüft werden. Ergibt sich daraus ein rechtlich tragfähiger Weg zur Entlastung der Anlieger, würde die CDU/FDP-Fraktion diesen selbstverständlich unterstützen.
Der SPD-Antrag enthielt allerdings keine entsprechenden neuen Erkenntnisse. Stattdessen sollte die Verwaltung bereits jetzt auf eine bestimmte Rechtsauffassung festgelegt werden. Zudem sollte ein Förderantrag gestellt und vorsorglich eine Klage gegen einen Bescheid beschlossen werden, den es noch gar nicht gibt.
Aus Sicht von CDU/FDP ist dieses Vorgehen weder sinnvoll noch verantwortungsvoll. Hinzu kommt, dass ein entsprechender Antrag bei der NRW.Bank erst auf Grundlage einer konkreten Planung und eines Beschlusses über die tatsächliche Maßnahme sinnvoll gestellt werden kann. Auf mögliche Fördermittel oder eine spätere Entlastung der Bürger wird damit keineswegs verzichtet. Die jetzt beschlossene Planung schafft vielmehr erst die Grundlage, um diese Möglichkeiten seriös zu prüfen.
CDU/FDP und SozialPlus haben daher keinen Weg zur Bürgerentlastung verhindert. Abgelehnt wurde ein Antrag, der eine Entlastung in Aussicht stellte, dafür aber keine rechtssichere Grundlage geschaffen hätte.
Die Haltung der CDU/FDP bleibt klar: Wenn sich im weiteren Verfahren ein rechtlich belastbarer und machbarer Weg zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eröffnet, soll dieser genutzt werden. Gleichzeitig sollen keine Versprechen gemacht werden, die später rechtlich nicht eingehalten werden können.
Deshalb gilt: Erst planen, alle Möglichkeiten prüfen und anschließend auf einer sicheren Grundlage entscheiden.
#unserWindeck